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Widerrufsbutton · § 356a BGB

Widerrufsbutton einbauen lassen

Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton nach § 356a BGB im Onlinehandel Pflicht. Wir bauen ihn rechtssicher und sauber in deinen Shop ein – zweistufig, mit Eingangsbestätigung und ohne, dass deine Kunden ihn suchen müssen.

Worum es geht

Neue Pflicht ab 19. Juni 2026.

Mit dem neuen § 356a BGB müssen Unternehmen eine leicht auffindbare Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn über ihre Website Verbraucherverträge mit Widerrufsrecht geschlossen werden können. Das betrifft klassische Onlineshops ebenso wie Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay.

Der Name führt etwas in die Irre: Es muss kein klassischer Button sein – auch ein klar beschrifteter Link genügt. Wichtig ist, dass die Funktion gut sichtbar, leicht zugänglich und nicht hinter einem Login oder einer Registrierung versteckt ist.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die konkrete rechtssichere Ausgestaltung und die passenden Rechtstexte solltest du anwaltlich prüfen lassen – die technische Umsetzung übernehmen wir.

Was das Gesetz verlangt

Die Anforderungen im Überblick.

Gut sichtbar

Die Widerrufsfunktion muss ständig verfügbar, leicht auffindbar und darf nicht hinter Login oder Registrierung versteckt sein.

Zweistufiges Verfahren

Der Kunde startet den Widerruf und bestätigt ihn anschließend aktiv über eine gesonderte Schaltfläche („Widerruf bestätigen").

Eingangsbestätigung

Nach dem Widerruf muss der Verbraucher eine Bestätigung des Eingangs erhalten – auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail.

Nur zulässige Pflichtfelder

Abgefragt werden dürfen nur Name, Angaben zur Vertragsidentifikation und ein elektronisches Kontaktmittel für die Bestätigung.

Kein Grund nötig

Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden – das wäre unzulässig.

Auch für Marktplätze

Wer über Amazon, eBay & Co. verkauft, muss die Widerrufsfunktion ebenfalls bereitstellen.

Unsere Umsetzung

Sauber integriert, nicht drangepappt.

  • Technische Integration in deinen Shop (Shopify oder individuell) – im Design deiner Seite.
  • Zweistufiger Ablauf mit Bestätigungsschritt, sauber umgesetzt und getestet.
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail an den Kunden.
  • Barrierefrei & mobil bedienbar – passend zu den Anforderungen aus dem BFSG.
  • Abstimmung mit deinen (anwaltlich geprüften) Rechtstexten.

Häufige Fragen

Widerrufsbutton – kurz erklärt

Ab wann gilt die Pflicht?
Der neue § 356a BGB tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Wer bis dahin einen betroffenen Onlineshop betreibt, sollte die Widerrufsfunktion rechtzeitig umsetzen.
Wen betrifft der Widerrufsbutton?
Unternehmen, über deren Website Verbraucher Verträge mit Widerrufsrecht abschließen können – also die meisten B2C-Onlineshops, auch Händler auf Marktplätzen.
Muss es ein echter Button sein?
Nein. Auch ein klar beschrifteter, gut sichtbarer Link genügt. Entscheidend ist die leichte Auffindbarkeit und das zweistufige Verfahren mit Bestätigung.
Gilt das auch für reine B2B-Shops?
Das Widerrufsrecht betrifft Verbraucher. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherverträge sind in der Regel nicht betroffen – im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Übernehmt ihr auch die Rechtstexte?
Wir setzen die Funktion technisch sauber um und stimmen sie mit deinen Rechtstexten ab. Für die rechtssichere Formulierung empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung – wir sind keine Rechtsberatung.

Bereit?

Rechtzeitig rechtssicher.

Wir bauen deinen Widerrufsbutton fristgerecht und sauber ein. Jetzt unverbindlich anfragen.

Widerrufsbutton anfragen

Oder direkt: info@ascent-ecommerce.de